Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Segen gestellt wird. In der Trauung bringen die Eheleute zum Ausdruck, dass sie einander aus der Hand Gottes in Liebe annehmen und ihr Leben lang beieinander bleiben wollen.
Zur kirchlichen Trauung gehört neben einem Trauspruch, den das Brautpaar selbst aussucht, auch das Trauversprechen, mit dem sie bekennen, dass sie ihren Weg gemeinsam gehen wollen. Nach diesem Versprechen erhält das Paar den Segen Gottes für diesen gemeinsamen Weg.
Der Trauung in der evangelischen Kirche geht die standesamtliche Trauung voraus. Die Ehe ist nach evangelischem Verständnis kein Sakrament.
Melden Sie Ihre Trauung im Gemeindebüro (Küsterei) an und lassen Sie sich das kirchliche Trauformular geben, das Sie dann ausgefüllt zum Traugespräch mitbringen. Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer: dabei geht es einerseits um das Paar selbst, andererseits um die Abklärung der Gestaltung des Gottesdienstes (Auswahl eines Trauspruches, der Lieder und Musik, der Blumen in der Kirche).
Mitzubringen: Trauformular, Tauf- und Konfirmationsschein, Personalausweis.
Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Trautermin!
Ein Traugottesdienst besteht aus drei elementaren Teilen. Im ersten Teil erfolgt eine Einleitung.
Der zweite Teil beginnt mit einer Predigt über den Trauspruch, daran schließt sich dann die Trauung an. Zur Trauung steht das Paar im Altarraum vor der Pfarrerin oder dem Pfarrer und wird gefragt: "Willst du..., die/den Gott dir Anvertraute/n, als deine Ehefrau/deinen Ehemann lieben und ehren und die Ehe mit ihr/ihm nach Gottes Gebot und Verheißung führen - in guten und in bösen Tagen -, bis der Tod euch scheidet, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe." (Da die meisten Ehepartner dieses Versprechen heute nicht mehr ohne weiteres geben wollen, kann im Traugespräch abgeklärt werden, welche Worte für die Traufrage verwendet werden sollen)
Im dritten, dem Schlussteil, wird der Gottesdienst mit einem Fürbittengebet, dem Vaterunser und der Bitte um den Segen beendet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist in unserer Landeskirche auch die kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare möglich. Sprechen Sie mit Ihrerm Pfarrer, ihrer Pfarrerin.
Wenn Sie Fragen haben:
Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Oder senden Sie eine E-Mail an: telefondienst@kirchenkreis-steglitz.de