Der Kreiskirchenrat ist das von der Kreissynode gewählte Leitungsgremium des Kirchenkreises, das zusammen mit dem Superintendenten gemeinsam den Kirchenkreis leitet. Er nimmt die Aufgaben der Kreissynode zwischen deren Tagungen wahr und achtet darauf, dass die Aufgaben des Kirchenkreises erfüllt werden. (Artikel 49, Grundordnung der EKBO)
Die Mitglieder des Kreiskirchenrates wirken bei den Visitationen im Kirchenkreis mit, prüfen die Jahresrechnung für die Kreissynode vor, berichten ihr jährlich über ihre Tätigkeit und alle wichtigen Ereignisse im Kirchenkreis und führen die Beschlüsse der Kreissynode aus. Sie entscheiden mit, wenn Stellen im Kirchenkreis zu besetzen sind, regeln die Dienstaufsicht für die Mitarbeitenden des Kirchenkreises. Darüber hinaus verwalten sie das Vermögen des Kirchenkreises, führen dessen Haushalt und beaufsichtigen die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden.
Der Kreiskirchenrat tagt in der Regel am letzten Donnerstag im Monat und besteht zur Zeit aus 12 Mitgliedern und 8 Vertreterinnen und Vertretern. Anträge an den Kreiskirchenrat sind spätestens 14 Tage vorher einzureichen.
Der Kreiskirchenrat ist erreichbar über die Superintendentur.
Hindenburgdamm 101 B
12203 Berlin
Stellv. Mitglieder:
Pfarrerin Brigitte Schöne
Ev. Johann-Sebastian-Bach-Kirchengemeinde
Annette Pohlke
Ev. Kirchengemeinde Petrus-Giesensdorf
Dr. Thomas Krämer
Ev. Lukas-Kirchengemeinde
Sonja Hammer-Klonowski
Ev. Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde
zz. N.N.
Dr. Bettina Schede
Ev. Paulus-Kirchengemeinde
Annette Wodinski
Ev. Dorfkirchengemeinde
Walter Linkermann
Ev. Markus-Kirchengemeinde