Kreisjugendkonvent (KJK)

Wir engagieren uns im Kreisjugendkonvent des Kirchenkreises Steglitz

© C. Meister

Dieses Gremium besteht aus jeweils zwei gewählten Jugendlichen aller 14 Gemeinden des Kirchenkreises. Wir als KJK entscheiden zum Beispiel über Gelder für Sachmittel, die von den Gemeinden beantragt werden. Außerdem tauschen wir uns im Konvent über die Arbeit mit Jugendlichen in unseren Gemeinden aus und erhalten Anregungen für neue eigene Projekte. Gemeinsam planen wir auch Veranstaltungen für Jugendliche im ganzen Kirchenkreis.

Wir sind die Kontaktstelle für Fragen, die Jugendliche in den Kirchengemeinden bewegen und betreffen. Außerdem vertreten wir ihre Rechte und Anliegen auf kreiskirchlicher Ebene durch zwei Delegierte in der Kreissynode. Vier KJK-Mitglieder werden zudem in die Landesjugendversammlung entsandt und repräsentieren dort den Steglitzer Kreisjugendkonvent.

Yannik Reckner und Jasper Aegerter

Das Selbstverständnis des Kreisjugendkonvents vom 10.9.2022

Evangelische Jugend Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EJBO)

Die Evangelische Jugend Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist der selbstbestimmte, evangelische Jugendverband auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Berlin, Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz. Er hat auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene demokratische Strukturen, in denen Jugendliche selbst darüber entscheiden, was in der EJBO passieren soll und was nicht.

Bei der konstituierenden Tagung vom 17.-19. September 2021 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Der Vorsitzende unseres Kreisjugendkoventes Yannik Reckner wird in den kommenden Jahren gemeinsam mit Angelina Schwarz aus dem Kirchenkreis Barnim die Landesjugendversammlung Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz repräsentieren.

Pressemeldung zur Wahl des EJBO-Vorstandes vom 21.09.2021

Jasper Aegerter

Jasper Aegerter

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Rechtliche Grundlagen


Diese Rechtsverordung erklärt, wie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserer Landeskirche funktioniert. In drei Abschnitten, jeweils für die Kirchengemeinde, den Kirchenkreis und die Landeskirche sind die Regelungen zusammengefasst.

 

Das Kirchengesetz wiederum bildet die rechtliche Grundlage dafür. Hier werden Ziele und Rahmenbedingungen beschrieben.

 

 

 

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