Die Taufe ist ein Bekenntnis zum christlichen Glauben, durch sie wird ein Mensch in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen. Die Taufe wird von allen christlichen Kirchen anerkannt, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehören und erlischt auch nicht durch den Austritt aus der Kirche.
Kinder: Die Eltern bekennen bei der Taufe ihres Kindes gemeinsam mit den Patinnen und Paten stellvertretend den Glauben und verpflichten sich, für die Erziehung des Kindes im christlichen Glauben zu sorgen. Es sollte wenigstens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein. Ist das nicht der Fall, sprechen Sie mit dem Pfarrer, der Pfarrerin Ihrer Gemeinde, ob eine Taufe dennoch möglich ist.
Jugendliche: Jugendliche, die den Konfirmandenunterricht besuchen, aber nicht getauft sind, werden vor der Konfirmationsfeier getauft und brauchen keine Paten mehr.
Erwachsene: Vor der Erwachsenentaufe wird ein Gespräch über den Glauben, die Kirche und die Beweggründe für die Taufe geführt.
Taufpaten sind notwendig, solange ein Kind noch nicht 14 Jahre und damit religionsmündig ist.
Mindestens eine Patin oder ein Pate sollte der evangelischen Kirche angehören und zum Abendmahl zugelassen sein (konfirmiert), die anderen Paten können zum Patenamt zugelassen werden, wenn sie in einer Kirche sind, die der Arbeitsgmeinschaft christlicher Kirchen angehören (z.B. katholisch, freikirchlich).
Die Anmeldung zur Taufe erfolgt in der Regel in der Küsterei/Gemeindebüro der Wohnortgemeinde. Zur Anmeldung muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden und Patenbescheinigungen, wenn die Patinnen und Paten nicht zur gleichen Gemeinde gehören (sie kann in der Regel aber auch nachgereicht werden). Patenbescheinigungen weisen die Kirchenzugehörigekeit nach und werden von der zuständigen Kirchengemeinde ausgestellt.
Getauft wird in der Regel im Gottesdienst, in einigen Gemeinden in speziellen Taufgottesdiensten, in anderen im normalen Sonntagsgottedienst oder Familiengottesdienst. Die Termine sollten frühzeitig abgesprochen werden. Vor der Taufe wird ein Taufgespäch vereinbart, bei dem auch über den Taufspruch und den Ablauf der Taufe gesprochen wird.
Kosten entstehen keine, die Taufgottesdienste werden aus Kirchensteuermitteln bezahlt.
Für konkrete Auskünfte zur Tauffeier wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde.
Wenn Sie vorab noch Fragen haben, können Sie sich auch gerne an unseren zentralen Telefondienst wenden:
telefondienst@kirchenkreis-steglitz.de